Notarielles Verfahren und Abholung der Urne

  
Notarielles Verfahren und Abholung der Urne

Zur Ausführung des Nachlassverfahrens werden Sie vom Notar schriftlich aufgefordert.

ABHOLUNG DER URNE

Die Urne können Sie in der Niederlassung abholen, in der die Bestattung vereinbart wurde, und das 10 Arbeitstage nach der Zeremonie oder nach der Einäscherung. Zur Abholung werden Sie von uns aufgefordert.

Die Urne darf nur der Auftragssteller abholen. Wenn er nicht kommen kann,  erstellt er eine Vollmacht für eine kompetente Person, die die Urne abholen soll (die Vollmacht muss nicht notariell beglaubigt sein).

Nötige Unterlagen:

  • Personalausweis des Auftraggebers (bzw. der bevollmächtigter Person, einschl. der Vollmacht)
  • Steuerbeleg – Bestellung der Bestattung
  • Quittung

Alle Informationen teilen wir Ihnen rund um die Uhr unter +420 725 900 800 gerne mit.

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